Wofür dient der Fahrzeugbrief?
Der Fahrzeugbrief ist eine amtliche Urkunde und der Nachweis über die offizielle Zulassung eines Kfz. Im Fahrzeugbrief werden alle individuellen Daten des Fahrzeuges wie die Fahrzeug-Indentifizierungsnummer, die Zuteilung des amtlichen Kfz-Kennzeichens sowie die Übereinstimmung des Fahrzeugs mit den technischen Zulassungsvorschriften, auch allgemeine Betriebserlaubnis genannt, aufgeführt.
Im Fahrzeugbrief ist eine natürliche oder juristische Person eingetragen, die über das Fahrzeug verfügen kann. Bei einer vorübergehenden Abmeldung des Fahrzeugs wird der Fahrzeugbrief nicht abgegeben, sondern mit einem entsprechenden Vermerks versehen, da er sonst seine Gültigkeit verlieren würde.
Bei einer Neuausstellung wird die seit 2005 von der EU vorgeschriebene Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausgestellt. Die Zulassungsbescheinigung Teil I entspricht dem Fahrzeugschein, die Zulassungsbescheinigung Teil II entspricht dem ehemaligen Fahrzeugbrief und gilt als Eigentumsnachweis des Fahrzeughalters.
Was muss man tun, wenn der Fahrzeugbrief verloren ist?

Der Verlust sollte umgehend der zuständigen Zulassungsstelle gemeldet werden.
Dies ist vor allem dann nötig, wenn der Autobesitzer nicht lückenlos nachweisen kann, dass der Kfz-Brief an ihn ausgehändigt wurde. So könnte beispielsweise eine Bank oder ein Drittschuldner im Besitz dieses Dokumentes sein, um ein Darlehen zu sichern, da der Wagen finanziert ist oder weil die Bank über das Recht am Fahrzeug verfügt, wie es auch bei einer Sonderform der Finanzierung, dem Auto Leasing der Fall ist. Erst nach erfolgreicher Veröffentlichung, wofür im Schnitt eine Zeit von etwa drei Wochen anzusetzen ist, ist eine Neuausstellung des Fahrzeugbriefes möglich.

Wer den Fahrzeugbrief findet, hat kein Anrecht auf das Fahrzeug bzw. kann sich nicht als neuer Eigentümer glücklich schätzen.
Spätestens wenn man sein Auto abmelden möchte, braucht man einen neuen Fahrzeugbrief
Bei der Zulassungsstelle muss man sich mit einem gültigen Ausweis identifizieren können, ebenso muss der Nachweis über die Abgassonderuntersuchung und die Prüfbescheinigung der Hauptuntersuchung vorgelegt werden. Auch der Fahrzeugschein muss zur Überprüfung der Daten vorgelegt werden. Sollte es sich um die Anzeige eines gestohlenen Fahrzeugbriefes handeln, muss auch die polizeiliche Diebstahlsanzeige mitgebracht werden. Wird ein verloren gegangener Fahrzeugbrief angezeigt, muss bei der Zulassungsstelle eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust des Dokuments erbracht werden. Diese eidesstattliche Erklärung kann auch vor einem Notar abgegeben und der Zulassungsstelle übergeben werden, dies ist aber mit höheren Kosten verbunden.Sollte der Halter des Fahrzeuges in Ausnahmefällen nicht selbst zur Zulassungsstelle kommen können, ist es unter bestimmten Auflagen möglich, sich dabei vertreten zu lassen. Die Bedingungen variieren bei den verschiedenen Ämtern und es ist sinnvoll, sich vorher genau nach den geforderten Unterlagen zu erkundigen. Meist wird für die Vertretung auch eine eidesstattliche Versicherung verlangt, sodass im Falle einer Bevollmächtigung auf jeden Fall die Gebühren für die notarielle Beurkundung anfallen. Außerdem benötigt der Bevollmächtigte eine Vertretungsvollmacht und muss sich mit Personalausweis oder Pass und einer Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes ausweisen können. Eine Vertretung bei der Zulassungsstelle ist auch mit einem stark erhöhten Zeitaufwand verbunden, deshalb sollte sie wirklich nur im Notfall in Erwägung gezogen werden.
Kosten bei Neuausstellung des Fahrzeugbriefes

Zulassungsbescheinigung I Kosten betragen 10,90 Euro
Zulassungsbescheinigung II Kosten betragen 58,80 Euro
Die Ausstellung für die Zulassungsbescheinigung II beträgt 58,80 Euro. Diese ersetzt künftig den Fahrzeugbrief. Wenn die eidesstattliche Verlusterklärung nicht bei der Zulassungsstelle abgegeben wird, kommen noch Gebühren für die eidesstattliche Versicherung bei einer Notarin oder einem Notar hinzu. Bei den meisten Zulassungsstellen müssen die anfallenden Gebühren nicht bar eingezahlt werden, meistens ist eine Zahlung mit der EC-Karte mit PIN-Eingabe möglich. Über den Daumen kostet der Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugbriefes also zwischen 70 und 120 Euro.
Ärgerlich ist es, wenn der Fahrzeugbrief nach diesem ganzen Procedere und den angefallenen und doch erheblichen Gebühren dann doch noch auftaucht. Wie soll man sich denn dann verhalten? Experten empfehlen, den Fahrzeugbrief zur Entwertung bei der zuständigen Zulassungsstelle abzugeben.